Liebe Eltern,

wegen einiger Nachfragen noch einmal folgende Informationen zum Umgang mit extremen Witterungsverhältnissen (z.B. Glatteis/Blitzeis, Sturm usw.) und ihren Auswirkungen auf den Schulbetrieb, die für alle Schulen im Kreis Offenbach gelten:

  1. Der Schulträger ist verantwortlich für den sicheren Zustand der Gebäude und Anlagen. Eine Schulschließung durch den Schulträger kommt nur in Frage, wenn vom Gebäude oder dem Schulgelände eine Gefährdung für Leib und Leben der Schülerinnen und Schüler, Eltern und aller an Schule tätigen Personen besteht.

 

  1. Der Schulträger ist verantwortlich für die Sicherheit bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern in Bussen des freigestellten Schülerverkehrs. Die Schülerbeförderung wird durch den Schulträger dann abgesagt, wenn die Witterungsverhältnisse eine sichere Beförderung unmöglich erscheinen lassen. Der öffentliche Personennahverkehr ist davon unabhängig.

 

  1. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihre Kinder aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse am Unterricht teilnehmen. Sie entschuldigen ggf. das Fehlen im Unterricht auf den üblichen Kommunikationswegen (Schoolfox). Diese Entschuldigungen sind von der Schule zu akzeptieren.

 

  1. Lehr-, TVH- und GiP-Kräfte haben Anwesenheitspflicht in der Schule.

 

  1. Eine Entscheidung für einen kompletten Unterrichtsausfall kommt nur in Extremsituationen in Betracht, jedoch nicht bei z.B. gewöhnlichen winterlichen Verhältnissen. Sollten Schulleitungen nach Prüfung der Situation vor Ort zu der Überzeugung gelangen, dass kein Präsenzunterricht möglich ist, informieren sie die Schulgemeinde zeitnah. Diese Information wird über Schoolfox weitergegeben und auf der Homepage veröffentlicht.