Stellenangebote
Wir freuen uns über engagierte Menschen, die unser Team bereichern und unsere Schule mitgestalten möchten.
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FSJ
Seit dem Schuljahr 2008/09 gibt es an der FFS in Kooperation mit der AWO Hessen-Süd die Möglichkeit, jungen Menschen eine FSJ Stelle anzubieten. Dies bereichert unsere Arbeit sehr und unterstützt das Arbeiten in der rhythmisierten Ganztagsschule (GTS).
Tätigkeitsgebiete waren bisher bspw. die Betreuung des Schülercafes vor Schulbeginn und während der ersten und zweiten Pause, die Gestaltung und Betreuung des Mal-, Lego- und Chill-Raumes während der Mittagspause, Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht sowie verschiedene Lese- und Rechenförderkurse, Sport- oder Kreativangebote, ggf. die Teilnahme an Ausflügen oder einer Klassenfahrt sowie die Beteiligung an der Projektwoche und an Schulfesten.
Wir freuen uns sehr, dass wir nach zwei Jahren ohne FSJ-Stelle (bedingt durch Mittelkürzungen des HMKB) im Schuljahr 2026/27 unsere Stelle wieder besetzen konnten und hoffen, dass dies auch in Zukunft weiter möglich sein wird.


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Vertretungs- (VSS) und Honorarkräfte
Immer wieder suchen wir Unterstützung durch VSS- und Honorarkräfte in der FFS, die uns als Vertretungskräfte im Unterricht sowie im Rahmen des Ganztages für Betreuung oder AG-Angebote unterstützen.
Vertretungskräfte (VSS) erhalten einen Rahmenvertrag und verdienen pro Unterrichtsstunde (inkl. Vor- und Nachbereitung) je nach Ausbildungsstand bzw. Berufsausbildung zwischen 15 und 26 €. Das Honorar hierfür erhalten sie nach der Abrechnung im jeweiligen Folgemonat über die hessische Bezügestelle nach Weitergabe durch das Staatliche Schulamt (SSA).
Honorarkräfte erhalten einen Honorarvertrag über den Freundeskreis der Friedrich-Fröbel-Schule e.V. Auch sie verdienen pro Unterrichtsstunde (inkl. Vor- und Nachbereitung) je nach Ausbildungsstand bzw. Berufsausbildung zwischen 15 und 25 €. Das Honorar hierfür erhalten sie nach der Abrechnung im jeweiligen Folgemonat über den Freundeskreis. Beide Tätigkeiten laufen über die 3.300 €-Übungsleiterpauschale und müssen nicht versteuert werden. Diese Pauschale bezieht sich auf ein Kalenderjahr und darf nicht überschritten werden. Ansonsten ist das Honorar zu versteuern.


