Elterninfo

Was uns wichtig ist

Es ist uns wichtig, die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstwertgefühl zu stärken und sie so wie sie sind zu achten. Wir arbeiten auf Grundlage des individuellen Förderplans und holen die Kinder auf dem Lernniveau ab, auf dem sie stehen, um sie ihren Möglichkeiten entsprechend zu fördern und zu fordern. In der Ganztagsschule für Sprachheilförderung wird nach dem Klassen- und Co-Lehrkraft-Prinzip gearbeitet. Die Kinder haben dadurch zuverlässige Bezugspersonen, die in allen Belangen für sie zuständig sind.

Ein Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit ist, dass alle friedlich und respektvoll miteinander umgehen. Daher gibt es seit vielen Jahren in jeder ersten Pause ein Mediationsangebot, um bei Konflikten oder Missverständnissen gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.

Seit August 2016 ist die FFS „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Im Sommer 2017 wurde uns offiziell die Auszeichnung von der Bundesagentur in Berlin verliehen und unser Pate, der weltbekannte Jazz-Gitarrist Torsten de Winkel spielte gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern einen hierzu umgeschriebenen Song!

Ein weiterer Aspekt ist der Bereich „Lernen lernen“. Die Kinder üben Methoden zum selbständigen Lernen ein und wenden sie in den verschiedensten Unterrichtsformen an.

Förderschwerpunkt Sprachheilförderung

Die Ganztagsschule mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung umfasst die Vorklasse mit max. 8 Kindern und die Klassen 1 bis 6 mit max. 12 Schülerinnen und Schülern. Es wird nach den Lehrplänen der Regelschule (d.h. zielgleich) gearbeitet.

Im Grundschulbereich unterstützen wir die Kinder mit speziellen Förderangeboten, so dass sie das Lesen und Schreiben gut erlernen sowie um sich sprachlich weiterzuentwickeln und ihr kognitives Potential voll ausschöpfen zu können.

In der Mittelstufe wird nach den Lehrplänen der Haupt- oder Realschule unterrichtet und die Schülerinnen und Schüler werden vor allem darin unterstützt, Englisch trotz ihrer Sprachbeeinträchtigungen zu erlernen.

Die Ganztagsschule für Sprachheilförderung ist eine Durchgangsschule, die anstrebt, die Schülerinnen und Schüler baldmöglichst in die Regelschule zurückzuschulen und endet spätestens nach der 6. Klasse.

Viele unserer Schülerinnen und Schüler wechseln in Klasse 7 in die wohnortnahen Real- oder Hauptschulzweige, einige werden weiterhin mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung Sprachheilförderung auch in Klasse 7 inklusiv beschult.

Für welche Kinder ist die Schule für Sprachheilförderung geeignet?

Viele Kinder der Schule für Sprachheilförderung

  • haben spät angefangen zu sprechen,
  • können viele Laute nicht aussprechen oder verwechseln sie,
  • sprechen in unvollständigen Sätzen,
  • bilden grammatikalisch falsche Sätze,
  • kennen viele Wörter nicht,
  • werden von fremden Personen schwer verstanden,
  • können das, was sie hören, nur schwer verstehen oder verarbeiten,
  • sind sehr geräuschempfindlich,
  • hatten häufig Mittelohrentzündungen oder Probleme zu hören,
  • sprechen gar nicht oder nur mit sehr wenigen Menschen (meist nur innerhalb der Familie),
  • stottern,
  • haben eine schwache Mundmotorik,
  • gehen seit dem Kindergartenalter in logopädische Behandlung.

Was bieten wir?

  • Unterricht in kleinen Klassen mit max. 12 Kindern von der Vorklasse bis zur 6. Klasse,
  • Unterricht durch kompetente und speziell ausgebildete Förderschullehrkräfte,
  • besonderer Aufbau des Unterrichts, so dass die Kinder trotz ihrer sprachlichen Beeinträchtigung die Unterrichtsinhalte der Grund- und Haupt-/Realschule gut lernen und dann wieder in ihre zuständigen Schulen zurückkehren können,
  • ein rhythmisiertes Angebot mit einem Wechsel von Unterricht, individueller Lernzeit in der Schule (anstatt Hausaufgaben), Pausen sowie vielfältige Förder- und Freizeitangebote,
  • Schulzeiten im Rahmen der Ganztagsschule Profil 3 von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr und am Freitag von 8.30 bis 13.40 Uhr,
  • täglich gemeinsames Essen,
  • Logopädie für Schülerinnen und Schüler, wenn die Eltern dies wünschen,
  • i.d.R Transport mit dem Schulbus zur Schule und wieder Hause, wenn der Wohnort mehr als 2 km von der Schule entfernt ist.

Aus welchen Wohnorten kommen die Kinder?

Kinder, die in Neu-Isenburg, Dreieich, Langen, Egelsbach, Heusenstamm, Dietzenbach, Rödermark und Rodgau wohnen und Anspruch auf sonderpädagogische Förderung Sprachheilförderung haben, können in die Schule für Sprachheilförderung in die Vorklasse sowie in die Klassen 1 bis 4 aufgenommen werden.

Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung Sprachheilförderung, die aus dem Ostkreis des Kreises Offenbach kommen (z.B. aus Seligenstadt, Hainhausen, Zellhausen, Mainflingen, Obertshausen, Mühlheim oder Rodgau) können in Klasse 5 und 6 die Friedrich-Fröbel-Schule besuchen, um die Inhalte der Mittelstufe nach dem Haupt- oder Realschullehrplan mit Unterstützung gut zu erlernen. Häufig stellt das Hauptfach Englisch eine besondere Herausforderung dar, wird aber Dank der individuellen Förderung meistens gut bewältigt.

Wie können die Kinder angemeldet werden?

Die Kinder werden im Übergang Kindergarten – Schule grundsätzlich 1 1/4 Jahre vor der Einschulung in der zuständigen Grundschule angemeldet. Die Eltern haben, wenn bei ihren Kindern der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung Sprachheilförderung besteht, das gesetzlich verankerte Wahlrecht, ihr Kind inklusiv in der Grundschule oder in der Friedrich-Fröbel-Schule, Schule für Sprachheilförderung beschulen zu lassen.

Die Eltern können sich in der Friedrich-Fröbel-Schule informieren und individuell beraten lassen.

Wir laden alle Kinder, die die Friedrich-Fröbel-Schule besuchen sollen, zu einem unserer Kennenlerntage ein.

Wann können die Kinder angemeldet werden?

Je früher sich die Eltern mit uns in Verbindung setzen, desto besser können wir den Übergang vom Kindergarten in die Schule gestalten. Da die Plätze begrenzt sind, empfiehlt es sich bereits im Herbst vor der Einschulung, jedoch spätestens bis 15. Dezember Kontakt mit uns aufzunehmen und den Aufnahmewunsch zu beantragen.

Aktuell werden die Kinder zum Schuljahr 2019/20 in der Ganztagsschule für Sprachheilförderung der Friedrich-Fröbel-Schule aufgenommen, wobei nur noch einzelne Plätze vorhanden sind.

Erste Beratungsgespräche werden bereits für das Schuljahr 2020/21 vereinbart (Tel. 06102/34245).

Sprachtherapie

In der FFS bieten vier Sprachtherapeutinnen an fünf Tagen in der Woche Sprachtherapie an.

Die Kinder werden in der FFS therapiert, wenn die Eltern dies wünschen. Sie sind dadurch entlastet, müssen keine außerschulischen Termine vereinbaren und die Lehrkräfte können unmittelbar mit den Therapeutinnen kooperieren.

Nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse.
Bei Interesse wenden sich die Eltern an die Klassenlehrkräfte.

Schulsozialarbeit

Finanziert durch die Stadt Neu-Isenburg und den Kreis Offenbach besteht an der FFS in enger Kooperation mit den Lehrkräften ein zusätzliches Beratungsangebot:

Im Rahmen der Schulsozialarbeit wird mit allen Schülerinnen und Schülern der FFS gearbeitet, die einen Ansprechpartner für persönliche Belange wünschen. Sie werden auch im Bereich des sozialen Lernens unterstützt.

Auch Eltern können sich an Herrn Münch wenden und sich beraten lassen.

Herr Münch ist telefonisch zu erreichen unter 06102 / 7980391 oder per E-Mail unter bernhard.muench@stadt-neu-insburg.de

Ganztagsschule im Profil 3

Seit dem Schuljahr 2016/17 ist die Friedrich-Fröbel-Schule, Schule für Sprachheilförderung Ganztagsschule im Profil 3.

Die Schülerinnen und Schüler sind von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 15.30 Uhr und am Freitag von 8.30 bis 13.40 Uhr in der Schule.

Dieses kostenlose Angebot beinhaltet den Unterricht nach der Stundentafel sowie individuelle Förderangebote, die individuelle Lernzeit, so dass die Kinder die „Hausaufgaben“ bereits in der Schule erledigt haben, sowie ein vielfältiges AG- und Freizeitangebot.

Die Kinder essen täglich gemeinsam in der Schule, wobei es drei verschiedene Möglichkeiten gibt:

– Essensbestellung über einen Caterer (die Kosten pro Essen liegen bei ca. 3,50 €, Zuschüsse können beantragt werden)

– Brot-Box-Essen, das von zu Hause mitgebracht wird

– Essen, das in der Mikrowelle erwärmt und von zu Hause mitgebracht wird